ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – „Katja KI“
Stand: Juni 2026
Betreiber:
TitanGrowth UG (haftungsbeschränkt)
Mühlenstraße 8A
14167 Berlin
HRB 283089 B
Amtsgericht Charlottenburg
§ 1 Geltungsbereich & Definitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der TitanGrowth UG (haftungsbeschränkt) („Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“) über die Nutzung der Software- und Kommunikationsplattform „Katja KI“ (nachfolgend „Vertragssoftware“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für den B2B-Bereich. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden ausdrücklich nicht geschlossen.
(3) Begriffsdefinitionen:
„KI-System“: Die in der Vertragssoftware integrierten, auf maschinellem Lernen basierenden Algorithmen und Sprachmodelle (LLMs) zur automatisierten Sprachverarbeitung.
„Kernfunktionen“: Die in der Leistungsbeschreibung definierten Hauptfunktionen, namentlich die automatisierte Telefonannahme und die strukturierte Lead-Erfassung.
„Verfügbarkeit“: Die technische Erreichbarkeit und Betriebsbereitschaft der Kernfunktionen am definierten Übergabepunkt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Begrenzung der KI-Handlungsmacht (Non-Reliance)
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Vertragssoftware als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Anbieter stellt die technologische Infrastruktur bereit, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Ausschluss der Vertretungsmacht: Das KI-System agiert als rein technisches Kommunikationswerkzeug und verfügt über keinerlei Vollmacht oder Vertretungsmacht für den Kunden. Das System kann und darf keine rechtlich verbindlichen Erklärungen, Zusagen, Garantien oder Vertragsabschlüsse mit Wirkung für oder gegen den Kunden abgeben.
(3) Non-Reliance (Keine Fachberatung): Die Vertragssoftware erbringt zu keinem Zeitpunkt Rechts-, Steuer-, Medizin-, Anlage- oder sonstige regulierte Fachberatung. Der Einsatz für solche Zwecke ist vertraglich untersagt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf Websites oder Werbematerialien ist freibleibend und stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung des Anbieters in Textform (z. B. E-Mail) oder durch die Freischaltung des Systemzugangs für den Kunden zustande.
§ 4 Leistungsumfang & Updates
(1) Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Softwarefunktionen weiterzuentwickeln, sofern dadurch der vertragliche Hauptzweck nicht beeinträchtigt und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird.
(3) Test-, Beta- oder Vorabversionen werden als reine Gefälligkeit bereitgestellt. Ihre Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 5 SLA, Verfügbarkeit & Ausfallzeiten
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Kernfunktionen der Vertragssoftware von 98 % im Jahresmittel.
(2) Berechnung der Verfügbarkeit: Kurzzeitige Unterbrechungen von unter 3 bis 5 Minuten können im Einzelfall unberücksichtigt bleiben, sofern sie die Nutzbarkeit der Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigen.
(3) Von der Berechnung der Mindestverfügbarkeit ausgenommen sind:
Geplante Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 48 Stunden vorher in Textform);
Unaufschiebbare Sicherheitsupdates zur Behebung akuter Bedrohungslagen;
Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Internet-Infrastrukturen Dritter;
Ausfälle von externen Schnittstellen (APIs) von Drittanbietern (z. B. LLM-Provider), sofern der Anbieter diese nicht schuldhaft verursacht hat.
§ 6 Nutzungsrechte & Schutz vor KI-Manipulation (Prompt Injection)
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, befristetes Recht, die Vertragssoftware bestimmungsgemäß für eigene interne geschäftliche Zwecke zu nutzen. Reverse Engineering ist untersagt.
(2) Haftungsausschluss bei Dritt-Manipulation: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Fehlfunktionen oder unerwünschte Ergebnisse, die durch gezielte Manipulation der KI durch Dritte (z. B. sogenannte Prompt-Injection-Angriffe, Social Engineering oder missbräuchliche Gesprächsführung durch Anrufer) verursacht werden.
(3) Organisatorische Pflichten des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, angemessene organisatorische Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung durch Dritte vorzuhalten (z. B. durch die Definition restriktiver Gesprächsleitfäden, Eskalationsregeln bei auffälligem Anruferverhalten sowie die regelmäßige menschliche Überprüfung kritischer Vorgänge).
§ 7 Website-Scraping & KI-Wissensbasis
(1) Der Kunde gestattet dem Anbieter, öffentlich zugängliche Informationen der vom Kunden benannten Websites automatisiert auszulesen (Scraping), um die Wissensbasis des KI-Systems einzurichten.
(2) Rechtssicherheit beim Scraping: Das Scraping erfolgt nur, soweit dadurch keine Nutzungsbedingungen Dritter (Terms of Service) oder gesetzliche Verbote verletzt werden. Der Kunde sichert ausdrücklich zu, dass er zur Bereitstellung und zum Auslesen dieser Inhalte berechtigt ist und stellt den Anbieter von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
§ 8 Regulatorische Pflichten nach dem EU AI Act
(1) Die Parteien stellen fest, dass es sich bei der Vertragssoftware um ein KI-System handelt, das zur Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt ist und den Transparenzpflichten nach Art. 52 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) unterliegt.
(2) Rolle des Kunden (Deployer): Der Kunde gilt im Rahmen seiner tatsächlichen Nutzung regelmäßig als Betreiber (Deployer) im Sinne des EU AI Acts. Er ist gesetzlich verpflichtet, jede natürliche Person (Anrufer/Angerufener) bei Beginn der Interaktion unmissverständlich darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagiert.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die technischen Transparenzfunktionen (z. B. Audio-Disclaimer) im Live-Betrieb aktiv geschaltet sind und stellt den Anbieter von sämtlichen Bußgeldern und Haftungsansprüchen aus einer Verletzung des EU AI Acts durch den Kunden frei.
§ 9 Verbotene Nutzung & Sofortige Sperrung bei Risiko
(1) Die Vertragssoftware darf nicht für verbotene KI-Praktiken gemäß Art. 5 des EU AI Acts oder für massenhafte, gesetzwidrige automatisierte Telefonie verwendet werden.
(2) Keine Notruffunktion: Das System stellt keine kritische Infrastruktur dar. Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall eines Systemausfalls jederzeit menschliche Backup- und Eskalationskanäle vorzuhalten.
(3) Recht zur Sofortsperrung: Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Vertragssoftware ohne vorherige Ankündigung sofort temporär zu sperren, sofern ein erhebliches, akut drohendes Risiko für Rechtsverstöße, gravierenden Missbrauch, eine Gefährdung der IT-Sicherheit oder Systemschäden des Anbieters oder Dritter besteht. Der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer einer berechtigten Sperrung unberührt.
§ 10 Datenhoheit & Datennutzung
(1) Rechtliche Zuordnung der Daten: Daten sind kein Sacheigentum. Der Kunde bleibt jedoch im Verhältnis zum Anbieter alleiniger datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Inhaber der anfallenden Nutzungs- und Verwertungsinteressen an den durch ihn generierten Daten (z. B. Gesprächstranskripte, Metadaten).
(2) Nutzungsrecht des Anbieters: Der Kunde räumt dem Anbieter für die Laufzeit des Vertrages das einfache, unentgeltliche Recht ein, diese Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verarbeiten. Eine Nutzung der Kundendaten zum allgemeinen Training der KI-Modelle für Drittkunden ist ausgeschlossen.
§ 11 Preise, Zahlungsbedingungen & Transparentes Preisänderungsrecht
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Rechtssichere Preisanpassung: Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Preisänderungen erfolgen ausschließlich bei nachweislich gestiegenen, extern verursachten Kosten (insbesondere API-Gebühren von LLM-Providern, Cloud-Infrastruktur- oder Carrier-Kosten) und sind auf den Umfang dieser konkreten Kostensteigerung begrenzt. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Fall einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
§ 12 Datenschutz, Telefonrecht & Unterauftragsverarbeiter
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des TDDDG.
(2) Alleinige Compliance-Pflicht des Kunden: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtmäßige Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Gesprächsinhalten, einschließlich Aufzeichnung, Transkription und KI-Auswertung nach Art. 6 DSGVO sowie ggf. § 25 TDDDG. Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit einzelner Telefoninteraktionen.
(3) Zugelassene Kategorien von Unterauftragsverarbeitern: Im Rahmen der separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist der Anbieter berechtigt, Unterauftragsverarbeiter aus folgenden Kategorien einzusetzen: Cloud-Infrastruktur- und Hosting-Dienste, Telekommunikationsanbieter, KI-Modellprovider (LLM-Anbieter) sowie spezialisierte Speech-to-Text- (STT) und Text-to-Speech- (TTS) Dienste.
§ 13 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragssoftware während der Laufzeit die wesentlichen in der Leistungsbeschreibung definierten Funktionen erfüllt.
(2) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Bereitstellung der Leistung.
§ 14 Haftungsbegrenzung (BGH- & § 307 BGB-konform)
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht) ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder für inhaltlich fehlerhafte oder missverständliche Ausgaben automatisierter Systeme (KI-Generate), sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung durchgeführt hat. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen.
§ 15 Datenlöschung nach Vertragsende
Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, sämtliche im System gespeicherten Gesprächsdaten, Transkripte und kundenbezogenen Daten 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende eigenverantwortlich zu exportieren.
§ 16 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern dort nicht anders geregelt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 17 Schlussbestimmungen (Rechtswahl & Gerichtsstand)
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters (Berlin-Charlottenburg).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).
§ 18 Ergänzende Haftungs- und Risikohinweise
(1) Die Nutzung der Vertragssoftware erfolgt ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Einsatz automatisierter Kommunikations- und KI-Systeme Auswirkungen auf seine internen Geschäftsprozesse sowie auf externe Kommunikationsvorgänge haben kann.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere nicht für Umsatz, Gewinn, Conversion-Raten, Anzahl generierter Leads oder sonstige unternehmerische Erfolge, die aus der Nutzung der Vertragssoftware resultieren.
(3) Die in der Vertragssoftware eingesetzten KI-Systeme arbeiten auf Basis probabilistischer Verfahren. Es kann daher zu inhaltlich fehlerhaften, unvollständigen oder missverständlichen Ergebnissen kommen. Diese systembedingten Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern die vertraglich geschuldeten Kernfunktionen im Wesentlichen erfüllt werden.
(4) Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Anbieters richtet sich ausschließlich nach § 14 dieser AGB. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
(5) Soweit der Kunde die Vertragssoftware in einer Weise nutzt, die gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht oder Vorgaben des EU AI Act) oder gegen vertragliche Nutzungsbeschränkungen verstößt, ist er hierfür allein verantwortlich. Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einem schuldhaften Pflichtverstoß des Kunden im Rahmen seiner Verantwortlichkeit beruhen.
